Positionspapier des Vereins Denkmalschutz vs. Klimaschutz

Klima Allianz Schwerin: 
Positionspapier Photovoltaik und Denkmalschutz
Schwerin, im Juni 2023

Die Stadt Schwerin hat 2020 den Klimanotstand beschlossen und will bis 2035 Klimaneutralität erreichen.1 Dazu muss der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt und die aktuellen Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht werden.

Große Teile der Schweriner Innenstadt stehen unter Denkmalschutz und die aktuellen Genehmigungsverfahren könnten einen schnellen Ausbau der Photovoltaik behindern.

Jede An- oder Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, einem Gebäude in einem Denkmalbereich oder in dessen  Umgebung bedarf in Schwerin der Genehmigung nach § 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG MV) durch die untere Denkmalschutzbehörde. Sie entfällt nur, wenn für die baulichen Maßnahmen ohnehin ein Bauantrag gestellt wird.

Der Gesetzgeber hat im § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bestimmt, dass die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes in  Abwägungsentscheidungen besonders berücksichtigt werden müssen. Unter der Überschrift „Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“ wurde in § 2 neu formuliert:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die 
Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen 

eingebracht werden.“ (§ 2 EEG 2023)2

 

Daher sollte die Genehmigung in der Regel erteilt werden, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen. Das wäre nur der Fall bei ortsbildprägenden Denkmälern (an Plätzen, Straßenzügen oder in Sichtachsen), bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz (z. B. Dachkonstruktion, Dachhaut, Fassade) oder bei einer Gefährdung der Statik eines Denkmals.

Denkmalschutz und technische Entwicklung sind keineswegs unvereinbar. So wurden auch im Bereich des Denkmalschutzes bereits einige technische umgesetzt, z.B. Stromverteilerkästen, Ampeln, moderne Straßenlaternen oder Parksäulen zum Kauf von Parkberechtigungen.

Das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern hat im März 2023 eine Broschüre mit dem Titel „Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik
 in Mecklenburg-Vorpommern“ herausgegeben.3 In der Handreichung ist  auch das Vorgehen des Denkmalschutzes bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen beschrieben und

Best-Practice-Beispiele werden vorgestellt. Eine Checkliste veranschaulicht den Prozess.4

Die Klima Allianz Schwerin begrüßt diese Publikation  des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in Schwerin können folgende Themen zur weiteren Absprache mit den Genehmigungsbehörden diskutiert werden:

• Genehmigung von Balkonkraftwerken ohne Prüfverfahren, wenn die Anlage die
Fassade nicht beschädigt, das Balkongeländer nicht überragt und aus matten
Solarmodulen besteht.
• Genehmigung von Photovoltaikanlagen ohne Prüfverfahren auf Dächern von nicht
denkmalgeschützten Häusern innerhalb eines Ensembles.
• Genehmigung von Photovoltaikanlagen, auch aufgeständert, auf Denkmälern, wenn

die Solarmodule farblich dem Dach angepasst wurden.

1 Klimanotstand in Schwerin. Gemeinsam Herausforderungen meistern. URL: https://www.klimabuendnis.org/kommunen/klimanotstand/beispiele/schwerin.html [Abruf: 05.05.2023].
2 Fassungen von § 2 EEG (vorher/nachher). URL: https://www.buzer.de/gesetz/11230/al166411-0.htm [Abruf: 05.05.2023].
3 Zur Broschüre des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege. URL: https://www.kultur-mv.de/kunst-kultur/architektur-baukunst/neue-handreichung-zur-photovoltaik.html [Abruf: 05.05.2023].
4 Photovoltaik und Denkmäler. Handreichung zum Download unter: https://www.kulturwerte-mv.de/Service/Aktuelle-Meldungen/?id=189409&processor=processor.sa.pressemitteilung [Abruf: 05.05.2023].