Positionspapier des Vereins Denkmalschutz vs. Klimaschutz
Die Stadt Schwerin hat 2020 den Klimanotstand beschlossen und will bis 2035 Klimaneutralität erreichen.1 Dazu muss der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt und die aktuellen Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht werden.
Jede An- oder Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, einem Gebäude in einem Denkmalbereich oder in dessen Umgebung bedarf in Schwerin der Genehmigung nach § 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG MV) durch die untere Denkmalschutzbehörde. Sie entfällt nur, wenn für die baulichen Maßnahmen ohnehin ein Bauantrag gestellt wird.
Der Gesetzgeber hat im § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bestimmt, dass die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes in Abwägungsentscheidungen besonders berücksichtigt werden müssen. Unter der Überschrift „Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“ wurde in § 2 neu formuliert:
eingebracht werden.“ (§ 2 EEG 2023)2
Daher sollte die Genehmigung in der Regel erteilt werden, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen. Das wäre nur der Fall bei ortsbildprägenden Denkmälern (an Plätzen, Straßenzügen oder in Sichtachsen), bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz (z. B. Dachkonstruktion, Dachhaut, Fassade) oder bei einer Gefährdung der Statik eines Denkmals.
Denkmalschutz und technische Entwicklung sind keineswegs unvereinbar. So wurden auch im Bereich des Denkmalschutzes bereits einige technische umgesetzt, z.B. Stromverteilerkästen, Ampeln, moderne Straßenlaternen oder Parksäulen zum Kauf von Parkberechtigungen.
Best-Practice-Beispiele werden vorgestellt. Eine Checkliste veranschaulicht den Prozess.4
Die Klima Allianz Schwerin begrüßt diese Publikation des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in Schwerin können folgende Themen zur weiteren Absprache mit den Genehmigungsbehörden diskutiert werden:
die Solarmodule farblich dem Dach angepasst wurden.
2 Fassungen von § 2 EEG (vorher/nachher). URL: https://www.buzer.de/gesetz/11230/al166411-0.htm [Abruf: 05.05.2023].